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Ausgabe 47/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Ortsgemeinde Langweiler

Der Ortsgemeinderat Langweiler hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Langweiler, den 10.11.2025
Alfred Reicherts, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Langweiler für das Jahr 2025

vom 10. November 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 21. Oktober 2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

337.458,00 €

-21.880,00 €

315.578,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

377.517,00 €

-42.310,00 €

335.207,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-40.059,00 €

20.430,00 €

-19.629,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

325.046,00 €

-21.880,00 €

303.166,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

358.322,00 €

-42.310,00 €

316.012,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-33.276,00 €

20.430,00 €

-12.846,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

75.030,00 €

271.940,00 €

346.970,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

34.400,00 €

267.260,00 €

301.660,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

40.630,00 €

4.680,00 €

45.310,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

38.020,00 €

61.980,00 €

100.000,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

45.374,00 €

87.090,00 €

132.464,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-7.354,00 €

-25.110,00 €

-32.464,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

438.096,00 €

312.040,00 €

750.136,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

438.096,00 €

312.040,00 €

750.136,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung für das Haushaltsjahr 2025 neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0,00 €

auf

0,00 €

verzinste Kredite von bisher

0,00 €

auf

100.000,00 €

zusammen von bisher

0,00 €

auf

100.000,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

§ 3 bleibt unverändert.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird neu festgesetzt für das Haushaltsjahr 2025 von bisher

237.000,00 €

auf

204.000,00 €

§ 5 Steuersätze

§ 5 bleibt unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

2.368.762,54 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

2.363.684,54 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

2.326.560,54 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

2.333.345,54 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

2.333.827,54 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

2.293.768,54 €

Langweiler, den 10.11.2025
Alfred Reicherts, Ortsbürgermeister