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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 47/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

der Ortsgemeinde Hettenrodt

Der Ortsgemeinderat Hettenrodt hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 21.11.2025 bis einschließlich 01.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Hettenrodt, den 11.11.2025
Markus Schulz, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Hettenrodt

für das Haushaltsjahr 2025 vom 11.11.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28.10.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2025

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

876.238,00 €

- 22.569,00 €

853.669,00 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

856.960,00 €

- 5.933,00 €

851.027,00 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

+ 19.278,00 €

- 16.636,00 €

+ 2.642,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

843.058,00 €

- 23.417,00 €

819.641,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

792.810,00 €

- 9.107,00 €

783.703,00 €

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

+ 50.248,00 €

- 14.310,00 €

+ 35.938,00 €

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,00 €

+ 10.870,00 €

10.870,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

2.000,00 €

+ 49.200,00 €

51.200,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.000,00 €

- 38.330,00 €

-40.330,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

+ 50.046,00 €

50.046,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

48.248,00 €

- 2.594,00 €

45.654,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 48.248,00 €

+ 52.640,00 €

4.392,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

843.058,00 €

+ 37.499,00 €

880.557,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

843.058,00 €

+ 37.499,00 €

880.557,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 auf

85.000,00 Euro

statt

81.000,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025

Hettenrodt, den 11.11.2025
Markus Schulz, Ortsbürgermeister