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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 47/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Stellenausschreibung

Bei der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, Landkreis Birkenfeld, ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/ Bürgermeisters zum 1. Mai 2026 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich wegen Eintritts in den Ruhestand nicht mehr bewerben.

Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen besteht aus 50 Ortsgemeinden mit rund 23.000 Einwohnern. Mitten im Nationalpark Hunsrück-Hochwald liegt die Nationalparkverbandsgemeinde verkehrsgünstig und landschaftlich reizvoll. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Ortsgemeinde Herrstein. Eine Verwaltungsstelle wird in der Ortsgemeinde Rhaunen geführt.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 22. März 2026, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen für eine Amtszeit von acht Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (Urwahl).

Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 12. April 2026, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl (22. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (22. März 2026) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/Der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Die Amtszeit beträgt acht Jahre und endet am 30. April 2034.

Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 3 / B 4 zugeordnet.

Das Amt wird in der ersten Amtszeit zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Gesucht wird eine zielstrebige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die befähigt ist, mit dem Verbandsgemeinderat und seinen Ausschüssen sowie den Ortsgemeinden vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, den Kontakt zur Bevölkerung und zur heimischen Wirtschaft zu pflegen und die Verwaltung als modernen Dienstleistungsbetrieb bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Unabhängig von einer beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Die Frist zur Einreichung eines Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor der Wahl, das ist der 2. Februar 2026, um 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) ab.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 12.01.2026, im Bekanntmachungsorgan der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen „Unsere Heimat“, öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden.

Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis 25.01.2026 (keine Ausschlussfrist) an:

Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Kennwort: Bürgermeisterwahl

Brühlstraße 16

55756 Herrstein