Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bundenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Heibenacker II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Durch die 2. Änderung soll die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen ersatzlos gestrichen sowie die Traufhöhe auf 7,50m festgesetzt werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, es sich um kein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, sowie kein FFH- oder Vogelschutzgebiet betroffen ist, kann die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Satzungstext und Begründung in der Zeit
vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023
während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht aus.
Er kann darüber hinaus über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Bundenbach „Heibenacker II“ eingesehen werden kann.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Bundenbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Die Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen hat Vorkehrungen getroffen, um die Ausbreitung des Coronaviruses einzudämmen. Die Einsichtnahme erfolgt daher nach vorherigen Terminvereinbarung. Termine können per Email über die Adresse v.schwinn@vg-hr.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 06785-792112 vereinbart werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer persönlichen Einsichtnahme ein geeigneter Mund- und Nasenschutz zu tragen ist. Auch gelten die bekannten Regeln wie Abstandswahrung und die Händedesinfektion; entsprechendes Desinfektionsmittel steht im Gebäudeeingangsbereich zur Verfügung.