Der Ortsgemeinderat von Berschweiler hat in öffentlicher Sitzung am 17.11.2022 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter dem Weg“ in der Gemarkung Berschweiler einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll ein neues Wohnbaugebiet zur weiteren Entwicklung des Ortes ausgewiesen werden.
Der ungefähre Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem nachstehenden Lageplan zu entnehmen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.