Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO mit Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2019.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hat am 24.11.2022 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 beschlossen und dem Beauftragten der Verbandsgemeinde Rhaunen sowie den Beigeordneten gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen liegt in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.12.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.