In der Gemarkung Sulzbach, Flur 4, Flurstücke 1, 13, Flur 5, Flurstücke, 8, 14/3, 16, 18, 19, 20, 36, 41, 47, Flur 7, Flurstück 1, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 23/3, 28, Flur 8, Flurstücke, 1, 3, 14, 15, 19, 22/7, 23/4, 37/9, 39, 40 und Flur 9, Flurstücke, 1, 39, wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung (langgestreckte Anlage) der „Landesstraße L 180“ durch den Fortführungsnachweis bL00037794/2021 aktualisiert.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 01.12.2023 bis 15.01.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Dienstort Birkenfeld, Schneewiesenstraße 24, 55765 Birkenfeld ausgelegt und kann während Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Wir bitten um eine Terminvereinbarung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06731/494-0 oder per Email zentral an „vermka-rhn@vermkv.rlp.de“.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Dienstort Alzey, Ostdeutsche Straße 28 in 55232 Alzey oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: vermka-rhn@vermkv.rlp.de |
erhoben werden.
[1]vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).