Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 48/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Sulzbach, Flur 4, Flurstücke 1, 13, Flur 5, Flurstücke, 8, 14/3, 16, 18, 19, 20, 36, 41, 47, Flur 7, Flurstück 1, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 23/3, 28, Flur 8, Flurstücke, 1, 3, 14, 15, 19, 22/7, 23/4, 37/9, 39, 40 und Flur 9, Flurstücke, 1, 39, wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung (langgestreckte Anlage) der „Landesstraße L 180“ durch den Fortführungsnachweis bL00037794/2021 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 01.12.2023 bis 15.01.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Dienstort Birkenfeld, Schneewiesenstraße 24, 55765 Birkenfeld ausgelegt und kann während Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 08.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Wir bitten um eine Terminvereinbarung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06731/494-0 oder per Email zentral an „vermka-rhn@vermkv.rlp.de“.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Dienstort Alzey, Ostdeutsche Straße 28 in 55232 Alzey oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an: vermka-rhn@vermkv.rlp.de

erhoben werden.

Birkenfeld, den 20.11.2023
gez. Willibald Frieser
(Vermessungsrat)

[1]vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).