über die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Ortsgemeinde Bergen im Gemarkungsteil „In der Breitwiese“ nach BauGB
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet/ öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bergen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2023 beschlossen, im Gemarkungsteil „In der Breitwiese“ eine einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einzubeziehen.
Die Lage des Geltungsbereiches ist in der Übersichtsskizze in etwa dargestellt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form der Veröffentlichung im Internet gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Ortsgemeinde Bergen im Gemarkungsteil „In der Breitwiese“, bestehend aus Satzungsentwurf, Deckblatt und Begründung in der Zeit
vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024
über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Bergen „1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Gemarkungsteil „In der Breitwiese““ eingesehen werden kann.
Er kann darüber hinaus in der Zeit
vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024
während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag) | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
|
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.
Die Ortsgemeinde Bergen weist darauf hin, dass keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wurde.
Während der Dauer dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse a.shilinski@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Bergen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungssatzung unberücksichtigt bleiben.