Mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Herr Heiko Gehres gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde Herr Volker Henn als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberreidenbach einberufen.
Herr Henn hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde Herr Manuel Becker als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberreidenbach einberufen.
Herr Becker hat das Mandat angenommen.