Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in der aktuellen Fassung vom 23.09.2020 den § 26 POG neu aufgenommen hat, in dem Vorkehrungen für die Gefahrenvorsorge und die Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel getroffen werden. Veranstaltungen unter freiem Himmel sind Veranstaltungen, welche nicht zu allen Seiten gegenüber ihrer Umwelt abgegrenzt sind. Mit der Vorschrift wird eine Anzeigepflicht für die darin näher bezeichneten Veranstaltungen ab einer bestimmten Größenordnung eingeführt. Demnach sind Veranstaltungen, soweit sie nicht dem Versammlungsrecht unterliegen und an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen zeitgleich teilnehmen werden, bei der örtlichen Ordnungsbehörde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der voraussichtlich zu erwartenden Teilnehmer mindestens drei Monate vorher schriftlich anzuzeigen. Bei Großveranstaltungen mit mindestens 15.000 Personen zeitgleich oder 30.000 Personen täglich, gilt eine Frist von 6 Monaten im Voraus und die dafür zuständige Behörde ist die Kreisordnungsbehörde. Den Vordruck für die Anzeige einer Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen.