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Ausgabe 49/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Niederwörresbach

Der Ortsgemeinderat Niederwörresbach hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 08. Dezember 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Niederwörresbach, den 01. Dezember 2023
Ralf Juchem, Ortsbürgermeister

2. NachtragsHaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Niederwörresbach

für das Jahr 2023 vom 01. Dezember 2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 27.11.2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

gegenüberbisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.225.976,00 €

+ 183.055,00 €

1.409.031,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.140.697,00 €

+ 99.072,00 €

1.239.769,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

85.279,00 €

+ 83.983,00 €

169.262,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.166.895,00 €

+ 183.055,00 €

1.349.950,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.035.271,00 €

+ 99.072,00 €

1.134.343,00 €

Saldo ordentliche Ein-/Auszahlungen

131.624,00 €

+ 83.983,00 €

215.607,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo außerordentliche Ein-/Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

153.000,00 €

-143.000,00 €

10.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

400.000,00 €

+ 227.892,00 €

627.892,00 €

Saldo Ein-/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-247.000,00 €

-370.892,00 €

-617.892,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

164.431,00 €

+ 277.655,00 €

442.086,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

49.055,00 €

-9.254,00 €

39.801,00 €

Saldo Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

115.376,00 €

+ 286.909,00 €

402.285,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.484.326,00 €

+ 317.710,00 €

1.802.036,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

1.484.326,00 €

+ 317.710,00 €

1.802.036,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetuzung für das Haushaltsjahr 2023 neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0,00 Euro

auf

0,00 Euro

verzinste Kredite

von bisher

0,00 Euro

auf

200.000,00 Euro

zusammen von bisher

0,00 Euro

auf

200.000,00 Euro

§§ 3 bis 5

Die §§ 3 bis 5 bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)  —  3.616.823,38 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  3.665.567,86 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  3.454.655,86 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  3.623.917,86 Euro

Niederwörresbach, den 01.12.2023
gez. Ralf Juchem, Ortsbürgermeister