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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 49/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Horbruch

In der Gemarkung Horbruch,

Flur: 5

Flurstück:

154

Flur: 10

Flurstücke:

57/1, 59/1, 60, 63/3, 64, 65/21, 71/1, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 124, 137

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung des Baugebietes „Auf der Viehtrift“ auf Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen für die Ortsgemeinde Horbruch bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 27.11.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt. Die in Übereinstimmung mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vorgefundenen Grenzmarken sind in der Skizze in schwarz dargestellt.

Der Grenzpunkt „1“ wurde nicht zentrisch abgemarkt, weil der Grenzpunkt auf ein Rohr (Auslauf) fällt. Der Grenzpunkt wurde, wie in der Skizze dargestellt, mit einem Abstand von 0,50 m zum jeweiligen Grenzpunkt exzentrisch abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 20.12.2024 bis 31.12.2024 bei der öffentlichen Vermessungsstelle Vermessungsbüro Strauß & Benzel (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) in 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr) eingesehen werden.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 01.01.2025 bis 20.01.2025 bei der der öffentlichen Vermessungsstelle Vermessungsbüro Benzel (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) in 66885 Altenglan, Bahnhofstraße 39 A, ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag-Freitag von 8:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBI. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bis zum 31.12.2024 bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungsbüro Strauß & Benzel) und ab 01.01.2025 bei der öffentlichen Vermessungsstelle (Vermessungsbüro Benzel) einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bis 31.12.2024 beim Vermessungsbüro Strauß & Benzel, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, 66869 Kusel, Lehnstraße 16, Zimmer 8 und ab dem 01.01.2025 beim Vermessungsbüro Benzel, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, 66885 Altenglan, Bahnhofstraße 39 A erhoben werden.

Kusel, den 05.12.2024
Vermessungsbüro Strauß & Benzel
B.Sc. Michell Benzel, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Lehnstraße 16, 66869 Kusel
(Öffentliche Vermessungsstelle)