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Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Ortsgemeinde Sonnschied

Der Ortsgemeinderat Sonnschied hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 05.12.2025 bis einschließlich 15.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Sonnschied, den 25.11.2025
Michael Hermes, Ortsbürgermeister

1. NachtragsHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Sonnschied

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 25.11.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 11.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2025

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

168.570,00 €

+ 2.184,00 €

170.754,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

176.792,00 €

+ 282,00 €

177.074,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

- 8.222,00 €

+ 1.902,00 €

- 6.320,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

155.080,00 €

+ 1.684,00 €

156.764,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

154.556,00 €

+ 482,00 €

155.038,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

+ 524,00 €

+ 1.202,00 €

+ 1.726,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.000,00 €

+ 10.000,00 €

11.000,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 1.000,00 €

- 10.000,00 €

- 11.000,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

476,00 €

+ 8.798,00 €

9.274,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

476,00 €

+ 8.798,00 €

9.274,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

155.556,00 €

+ 10.482,00 €

166.038,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

155.556,00 €

+ 10.482,00 €

166.038,00 €

für das Haushaltsjahr 2026

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

169.470,00 €

- 3.405,00 €

166.065,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

173.316,00 €

- 7.519,00 €

165.797,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

- 3.846,00 €

+ 4.114,00 €

268,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

155.980,00 €

- 3.905,00 €

152.075,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

151.080,00 €

- 7.319,00 €

143.761,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

+4.900,00 €

+ 3.414,00 €

+ 8.314,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

+ 89.340,00 €

89.340,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.000,00 €

+ 109.000,00 €

110.000,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.000,00 €

- 19.660,00 €

- 20.660,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

+ 12.346,00 €

+ 12.346,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.900,00 €

- 3.900,00 €

0,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 3.900,00 €

+ 16.246,00 €

+12.346,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

155.980,00 €

+ 97.781,00 €

253.761,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

155.980,00 €

+ 97.781,00 €

253.761,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 auf

30.000,00 Euro statt 30.000,00 Euro

und für das

Haushaltsjahr 2026 auf

37.000,00 Euro statt 37.000,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

833.683,72 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

867.400,87 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

867.559,87 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

861.239,87 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

861.507,87 Euro

Sonnschied, den 25.11.2025
Michael Hermes, Ortsbürgermeister