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Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Ortsgemeinde Schauren

Der Ortsgemeinderat Schauren hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 05. Dezember 2025 bis einschließlich 15. Dezember 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Schauren, den 24. November 2025
Susanne Müller, Ortsbürgermeisterin

1. NachtragsHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Schauren für das Haushaltsjahr 2025 vom 24.11.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 18.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2025

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

712.585,00 €

+ 9.503,00 €

722.088,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

744.044,00 €

+ 30.996,00 €

775.040,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

- 31.459,00 €

- 21.493,00 €

- 52.952,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

689.904,00 €

+ 9.503,00 €

699.407,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

687.448,00 €

+ 30.996,00 €

718.444,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

2.456,00 €

- 21.493,00 €

- 19.037,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

115.000,00 €

+ 59.325,00 €

174.325,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.000,00 €

+ 332.450,00 €

347.450,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

100.000,00 €

- 273.125,00 €

- 173.125,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

+ 670.000,00 €

670.000,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

102.456,00 €

+ 375.382,00 €

477.838,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 102.456,00 €

+ 294.618,00 €

192.162,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

804.904,00 €

+ 735.828,00 €

1.543.732,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

804.904,00 €

+ 735.828,00 €

1.543.732,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 auf  —  36.000,00 Euro statt 110.000,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (letzter Jahresabschluss)

1.892.613,46 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

1.942.409,28 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

2.087.397,16 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

2.059.436,26 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

2.006.484,26 Euro

Schauren, den 24. November 2025
Susanne Müller, Ortsbürgermeisterin