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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

der Ortsgemeinde Rhaunen

Der Ortsgemeinderat Rhaunen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 05. Dezember 2025 bis einschließlich 15. Dezember 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Rhaunen, den 27. November 2025
Yannick Bares, Ortsbürgermeister
1. NachtragsHaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Rhaunen

für das Haushaltsjahr 2025 vom 27. November 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 17.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

gegenüber

bisher

Veränderung

um

nunmehr

festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

3.324.484,00 €

-52.882,00 €

3.271.602,00 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

3.246.879,00 €

-48.112,00 €

3.198.767,00 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

+ 77.605,00 €

-4.770,00 €

+ 72.835,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

3.298.118,00 €

-121.946,00 €

3.176.172,00 €

die ordentlichen

Auszahlungen auf

2.954.022,00 €

-48.981,00 €

2.905.041,00 €

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

+ 344.096,00 €

-72.965,00 €

+ 271.131,00 €

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der

außerordentlichen

Ein-/Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus

internen

Leistungsbeziehungen

auf

3.610,00 €

0,00 €

3.610,00 €

die Auszahlungen aus

internen

Leistungsbeziehungen

auf

3.610,00 €

0,00 €

3.610,00 €

Saldo Ein-/

Auszahlungen aus

internen

Leistungsbeziehungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

240.918,00 €

+ 41.600,00 €

282.518,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

68.250,00 €

+ 56.476,00 €

124.726,00 €

Saldo Ein-/

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

+ 172.668,00 €

-14.876,00 €

+ 157.792,00 €

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

516.764,00 €

-87.841,00 €

428.923,00 €

Saldo Ein-/

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-516.764,00 €

+87.841,00 €

-428.923,00 €

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

3.542.646,00 €

-80.346,00 €

3.462.300,00 €

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

3.542.646,00 €

-80.346,00 €

3.462.300,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 von bisher 0,00 € auf 145.000,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beträgt 0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 von bisher 1.443.000,00 € auf 1.441.000,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)

5.667.848,78 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

5.837.901,18 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

5.973.873,76 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

6.382.074,69 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

6.587.649,69 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025

6.660.484,69 €

Rhaunen, den 27. November 2025
Yannick Bares, Ortsbürgermeister