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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 49/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 der Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald

Die Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald hat aufgrund der §§ 95 ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 05.12.2025 bis 15.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 28.11.2025
Manfred Witz, Geschäftsführer

Haushaltssatzung der Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald für die Jahre 2026 / 2027 vom 25.11.2025

Die Miteigentümerversammlung hat auf Grund des § 9 der Vereinbarung über die Benutzung, Verwaltung und Bewirtschaftung des Viergemeindewaldes vom 01. Juli 2019 in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 24.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

253.580,00 Euro

253.580,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

253.580,00 Euro

253.580,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

0,00 Euro

0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

253.580,00 Euro

253.580,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

253.526,00 Euro

253.526,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

54,00 Euro

54,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

54,00 Euro

54,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-54,00 Euro

-54,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

253.580,00 Euro

253.580,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

253.580,00 Euro

253.580,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024  —  4.689.390,84 Euro

Herrstein, den 28.11.2025 —  gez. Witz, Geschäftsführer