1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen für das Haushaltsjahr 2024
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wurde erstellt.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein oder elektronisch an info@vg-hr.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |