Die Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald hat aufgrund der §§ 95 ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 02.02.2024 bis 12.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“
Die Miteigentümerversammlung hat auf Grund des § 9 der Vereinbarung über die Benutzung, Verwaltung und Bewirtschaftung des Viergemeindewaldes vom 01. Juli 2019 in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 22.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
| Festgesetzt werden | 2024 | 2025 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 286.562,00 Euro | 286.562,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 286.562,00 Euro | 286.562,00 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 286.562,00 Euro | 286.562,00 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 286.508,00 Euro | 286.50800 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 54,00 Euro | 54,00 Euro |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 54,00 Euro | 54,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszah- lungen aus Finanzierungs- tätigkeit | - 54,00 Euro | - 54,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 286.562,00 Euro | 286.562,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 286.562,00 Euro | 286.562,00 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 — 4.550.836,59 Euro