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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 5/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 der Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald

Die Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald hat aufgrund der §§ 95 ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 02.02.2024 bis 12.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 25.01.2024
Georg Dräger, Geschäftsführer

Haushaltssatzung der Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald für die Jahre 2024 / 2025 vom 25. Januar 2024

Die Miteigentümerversammlung hat auf Grund des § 9 der Vereinbarung über die Benutzung, Verwaltung und Bewirtschaftung des Viergemeindewaldes vom 01. Juli 2019 in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 22.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

die ordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der

außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszah-

lungen aus Finanzierungs-

tätigkeit

der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021  — 4.550.836,59 Euro

Herrstein, den 25.01.2024
gez. Dräger, Geschäftsführer