aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2022.
Die Versammlung der Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald hat am 22.01.2024 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 beschlossen und dem Geschäftsführer, den Stellvertretern sowie dem Bürgermeister der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 02.02.2024 bis 12.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.