aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2021.
Die Versammlung der Miteigentümergemeinschaft Viergemeindewald hat am 29.11.2022 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 beschlossen und dem Geschäftsführer, den Stellvertretern sowie dem Bürgermeister der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 16.12.2022 bis 02.01.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.