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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Fischbach

Der Ortsgemeinderat Fischbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 15.12.2023 bis einschließlich 03.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Fischbach, den 06.12.2023
Michael Hippeli, Ortsbürgermeister

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09.11.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

1.259.473,00 €

112.070,00 €

1.371.543,00 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

1.295.321,00 €

104.013,00 €

1.399.334,00 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

-35.848,00 €

8.057,00 €

-27.791,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

1.175.931,00 €

112.070,00 €

1.288.001,00 €

die ordentlichen

Auszahlungen auf

1.176.813,00 €

104.013,00 €

1.280.826,00 €

Saldo der ordentlichen

Ein- und

Auszahlungen

-882,00 €

8.057,00 €

7.175,00 €

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

auf

3.500,00 €

47.980,00 €

51.480,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

auf

900,00 €

88.460,00 €

89.360,00 €

Saldo Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

2.600,00 €

-40.480,00 €

-37.880,00 €

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

27.088,00 €

35.420,00 €

62.508,00 €

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

28.806,00 €

2.997,00 €

31.803,00 €

Saldo Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-1.718,00 €

32.423,00 €

30.705,00 €

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

1.206.519,00 €

195.470,00 €

1.401.989,00 €

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

1.206.519,00 €

195.470,00 €

1.401.989,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung für das Haushaltsjahr 2023 neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0,00 Euro

auf

0,00 Euro

verzinste Kredite von bisher

0,00 Euro

auf

27.000,00 Euro

zusammen von bisher

0,00 Euro

auf

27.000,00 Euro.

§ 3 bis 5

Die §§ 3 bis 5 bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019

(letzter Jahresabschluss)

1.432.730,79 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

1.441.600,63 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

1.445.637,63 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

1.417.846,63 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

1.393.602,63 Euro

Fischbach, den 06.12.2023
Michael Hippeli, Ortsbürgermeister