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Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Krummenau

Der Ortsgemeinderat Krummenau hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 15.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Krummenau, den 05.12.2023
Gerd Böhnke, Ortsbürgermeister

2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Krummenau für das Jahr 2023 vom 05.12.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 30.11.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

159.905,00 €

12.679,00 €

172.584,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

210.932,00 €

77.535,00 €

288.467,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

- 51.027,00 €

- 64.856,00 €

- 115.883,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

155.117,00 €

12.679,00 €

167.796,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

196.306,00 €

77.535,00 €

273.841,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- - 41.189,00 €

- 64.856,00 €

- 106.045,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

79.651,00 €

79.651,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

100.000,00 €

150.000,00 €

250.000,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 100.000,00 €

- 70.349,00 €

-170.349,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

148.918,00 €

129.425,00 €

278.343,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.729,00 €

- 5.780,00 €

1.949,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

141.189,00 €

+ 135.205,00 €

276.394,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

304.035,00 €

221.755,00 €

525.790,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

304.035,00 €

221.755,00 €

525.790,00 €

§ 2

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

1.522.006,60 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

1.496.790,33 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

1.501.420,33 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

1.385.537,33 Euro

§ 3

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Krummenau, den 05.12.2023
Gerd Böhnke, Ortsbürgermeister