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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Herrstein

Der Ortsgemeinderat Herrstein hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 15.12.2023 bis einschließlich 02.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 14.12.2023
Eberhard Weber, Ortsbürgermeister

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Herrstein für das Jahr 2023 vom 14.12.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.12.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

gegenüber bisher

Veränderung um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

2.171.925,00 €

-98.480,00 €

2.073.445,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen

auf

1.889.638,00 €

52.287,00 €

1.941.925,00 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

282.287,00 €

-150.767,00 €

131.520,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

2.119.214,00 €

-52.080,00 €

2.067.134,00 €

die ordentlichen

Auszahlungen auf

1.798.877,00 €

167.787,00 €

1.966.664,00 €

Saldo der

ordentlichen

Ein- und

Auszahlungen

320.337,00 €

-219.867,00 €

100.470,00 €

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der

außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

auf

51.000,00 €

-29.450,00 €

21.550,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

auf

600.000,00 €

-278.000,00 €

322.000,00 €

Saldo Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-549.000,00 €

248.550,00 €

-300.450,00 €

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

228.663,00 €

-28.683,00 €

199.980,00 €

die Auszahlungen

aus

Finanzierungstätigkeit

auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

228.663,00 €

-28.683,00 €

199.980,00 €

der Gesamtbetrag

der

Einzahlungen auf

2.398.877,00 €

-110.213,00 €

2.288.664,00 €

der Gesamtbetrag

der

Auszahlungen auf

2.398.877,00 €

-110.213,00 €

2.288.644,00 €

§ 2 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019

(letzter Jahresabschluss)

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

§ 3

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Herrstein, 14.12.2023
Eberhard Weber, Ortsbürgermeister