Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Arne Tatsch hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Frau Evelyn Schirokich
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Gösenroth einberufen.
Frau Schirokich hat das Mandat angenommen.