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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 50/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Gösenroth gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Arne Tatsch hat auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Frau Evelyn Schirokich

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Gösenroth einberufen.

Frau Schirokich hat das Mandat angenommen.

55624 Gösenroth, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Gösenroth
gez. Arne Tatsch
Ortsbürgermeister, zugleich Gemeindewahlleiter