Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Markus Hey hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Marco Müller (Flurweg)
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Griebelschied einberufen.
Herr Müller hat das Mandat angenommen.
Mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Herr Michael Hohmann gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Frau Nina Wendling
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Griebelschied einberufen.
Frau Wendling hat das Mandat angenommen.