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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 50/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Griebelschied gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Markus Hey hat auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Herr Marco Müller (Flurweg)

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Griebelschied einberufen.

Herr Müller hat das Mandat angenommen.

55608 Griebelschied, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Griebelschied
gez. Michael Hohmann
Ortsbürgermeister, zugleich Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Griebelschied gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Herr Michael Hohmann gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Frau Nina Wendling

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Griebelschied einberufen.

Frau Wendling hat das Mandat angenommen.

55608 Griebelschied, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Griebelschied
gez. Michael Hohmann
Ortsbürgermeister, zugleich Gemeindewahlleiter