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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 50/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hintertiefenbach gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Frau Katja Stauch-Petry hat auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Frau Sonja Kurz

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hintertiefenbach einberufen.

Frau Kurz hat das Mandat angenommen.

55743 Hintertiefenbach, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Hintertiefenbach
gez. Oliver Klinnert
Ortsbürgermeister, zugleich Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hintertiefenbach gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Hermann Mörscher hat auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Herr Walter Tasch

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hintertiefenbach einberufen.

Herr Tasch hat auf das Mandat verzichtet.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Herr Marcel Dick

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hintertiefenbach einberufen.

Herr Dick hat auf das Mandat verzichtet.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Frau Natascha Ebels

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hintertiefenbach einberufen.

Frau Ebels hat das Mandat angenommen.

55743 Hintertiefenbach, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Hintertiefenbach
gez. Oliver Klinnert
Ortsbürgermeister, zugleich Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hintertiefenbach gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Herr Oliver Klinnert gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Herr Carsten Bernard

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hintertiefenbach einberufen.

Herr Bernard hat das Mandat angenommen.

55743 Hintertiefenbach, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Hintertiefenbach
gez. Oliver Klinnert
Ortsbürgermeister, zugleich Gemeindewahlleiter