Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Gernot Marx hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Karl-Otto Dreher
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Kirschweiler einberufen.
Herr Dreher hat auf das Mandat verzichtet.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Dr. André Scherer
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Kirschweiler einberufen.
Herr Dr. Scherer hat das Mandat angenommen.
Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Christoph Benkendorff hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Hendrik Heß
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Kirschweiler einberufen.
Herr Heß hat das Mandat angenommen.