Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Bernd Schneider hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Frau Dajana Faller
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach einberufen.
Frau Faller hat das Mandat angenommen.
Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Udo Schneider hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Thomas Rieth
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach einberufen.
Herr Rieth hat das Mandat angenommen.
Mit ihrer Ernennung zur Ortsbürgermeisterin ist Frau Kirsten Beetz gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Frau Julia Noll
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach einberufen.
Frau Noll hat das Mandat angenommen.