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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 50/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Bernd Schneider hat auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Frau Dajana Faller

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach einberufen.

Frau Faller hat das Mandat angenommen.

55758 Oberhosenbach, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Oberhosenbach
gez. Kirsten Beetz
Ortsbürgermeisterin, zugleich Gemeindewahlleiterin

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Das bei der Gemeinderatswahl gewählte Ratsmitglied Herr Udo Schneider hat auf sein Mandat verzichtet.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Herr Thomas Rieth

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach einberufen.

Herr Rieth hat das Mandat angenommen.

55758 Oberhosenbach, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Oberhosenbach
gez. Kirsten Beetz
Ortsbürgermeisterin, zugleich Gemeindewahlleiterin

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)

Mit ihrer Ernennung zur Ortsbürgermeisterin ist Frau Kirsten Beetz gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde

Frau Julia Noll

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberhosenbach einberufen.

Frau Noll hat das Mandat angenommen.

55758 Oberhosenbach, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Oberhosenbach
gez. Kirsten Beetz
Ortsbürgermeisterin, zugleich Gemeindewahlleiterin