Mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Herr Olaf Crummenauer gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Aaron Juchum
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Oberwörresbach einberufen.
Herr Juchum hat das Mandat angenommen.