Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Verordnung beschlossen, die die Absonderung von mit dem Coronavirus Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen regelt. Sie soll am 9. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. Januar 2021 außer Kraft treten.
Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind sofort und ohne weitere Anordnung selbstständig in häusliche Quarantäne begeben. Das gilt auch für Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Ein Bescheid des Gesundheitsamtes, der eine Absonderung anordnet, ergeht nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.corona.rlp.de