Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO mit Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2018.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hat am 09.12.2021 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 beschlossen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrstein sowie den Beigeordneten gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen liegt in der Zeit vom 29.12.2021 bis 14.01.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.