Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 folgende Neufassung des Preisblattes - Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - beschlossen:
Die Neufassung des Preisblattes tritt am 01.01.2022 in Kraft:
Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
(1) Der Jahresgrundpreis beträgt
a) bei Wasserzählern mit einem Durchfluss von:
Netto-Preise — - EUR -
Q3=4 — 168,00
Q3=10 — 174,00
Q3=16 — 180,00
b) bei Großwasserzählern mit einem Durchfluss von:
Netto-Preise — - EUR -
15 - 60 m³/h — 204,00
über 60 m³/h — 300,00
Die Gebühr für die Entnahme von Wasser beträgt 2,45 EUR pro cbm (Netto-Preis).
Der Baukostenzuschuss beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,30 EUR / netto und pro Quadratmeter Geschossfläche 5,35 EUR / netto.
Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Das Preisblatt als Anlage 1 zu den ZVB-Wasser tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Preisblatt vom 17. Dezember 2020 außer Kraft.