„Im mittelsten Fröschenpfuhl“ der Ortsgemeinde Dickesbach
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dickesbach hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2022 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im mittelsten Fröschenpfuhl“ in der Gemarkung Dickesbach einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll ein neues Wohnbaugebiet zur weiteren Entwicklung der Ortsgemeinde ausgewiesen werden.
Der ungefähre Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem nachstehenden Lageplan zu entnehmen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.