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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 51/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 folgende Neufassung des Preisblattes - Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - beschlossen:

Die Neufassung des Preisblattes tritt am 01.01.2024 in Kraft:

Preisblatt

Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

§ 1

Jahresgrundpreis (§ 14 ZVBWasser)

(1) Der Jahresgrundpreis beträgt

a) bei Wasserzählern mit einem Durchfluss von:

Netto-Preise

- EUR -

Q3=4

222,00

Q3=10

228,00

Q3=16

234,00

b) bei Großwasserzählern mit einem Durchfluss von:

Netto-Preise

- EUR -

15 - 60 m³/h

258,00

über 60 m³/h

354,00

§ 2

Arbeitspreis (§ 15 ZVBWasser)

Die Gebühr für die Entnahme von Wasser beträgt 2,78 EUR pro cbm (Netto-Preis).

§ 3

Baukostenzuschüsse (§ 3 ZVBWasser)

Der Baukostenzuschuss beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,30 EUR / netto und pro Quadratmeter Geschossfläche 5,35 EUR / netto.

Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 4

Inkrafttreten

Das Preisblatt als Anlage 1 zu den ZVB-Wasser tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Preisblatt vom 16. Dezember 2022 außer Kraft.

55756 Herrstein, den 15. Dezember 2023
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung
Herrstein-Rhaunen
In Vertretung:
gez. Alfred Reicherts, Erster Beigeordneter
(Siegel)