Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 folgende Neufassung des Preisblattes - Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - beschlossen:
Die Neufassung des Preisblattes tritt am 01.01.2024 in Kraft:
(1) Der Jahresgrundpreis beträgt
| a) bei Wasserzählern mit einem Durchfluss von: | |||
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| Netto-Preise - EUR - | |
| Q3=4 | 222,00 | |
| Q3=10 | 228,00 | |
| Q3=16 | 234,00 | |
| b) bei Großwasserzählern mit einem Durchfluss von: | |||
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| Netto-Preise - EUR - | |
| 15 - 60 m³/h | 258,00 | |
| über 60 m³/h | 354,00 | |
Die Gebühr für die Entnahme von Wasser beträgt 2,78 EUR pro cbm (Netto-Preis).
Der Baukostenzuschuss beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,30 EUR / netto und pro Quadratmeter Geschossfläche 5,35 EUR / netto.
Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Das Preisblatt als Anlage 1 zu den ZVB-Wasser tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Preisblatt vom 16. Dezember 2022 außer Kraft.