Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Kirschweiler und der Ortsgemeinde Mackenrodt vom 01.07.2021 bzw. 20.07.2021 zur Regelung der gemeinsamen Nutzung der Kindertagesstätte Kirschweiler wird hiermit gemäß § 12 Abs. 5 KomZG öffentlich bekannt gemacht.
Die Ortsgemeinden hatten in der Zweckvereinbarung sowohl die gemeinsame Nutzung als auch die Kostenverteilung der Kindertagesstätte Kirschweiler geregelt.
Die Notwendigkeit einer Zweckvereinbarung besteht nunmehr nicht mehr, da die Ortsgemeinden Kirschweiler, Hettenrodt und Mackenrodt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der gemeinsamen Nutzung und Kostenverteilung der Kindertagesstätte in Kirschweiler vereinbart haben.
Entsprechende Beschlüsse wurden von allen Gebietskörperschaften gefasst.
Die Aufhebung der Zweckvereinbarung und der neue öffentlich-rechtlich Vertrag wird zum 01.01.2024 wirksam.