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Ausgabe 51/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Ortsgemeinde Niederwörresbach

Der Ortsgemeinderat Niederwörresbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 08. Januar 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Niederwörresbach, den 10. Dezember 2025
Ralf Juchem, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Niederwörresbach für das Haushaltsjahr 2025 vom 10. Dezenber 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08. Dezember 2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2025

gegenüber bisher

Veränderung um

nun mehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.437.627,00 €

+271.912,00 €

1.709.539,00 €

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.553.205,00 €

-53.412,00 €

1.499.793,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-115.578,00 €

+325.324,00 €

+209.746,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.383.336,00 €

+271.667,00 €

1.655.003,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.451.154,00 €

-53.910,00 €

1.397.244,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-67.818,00 €

+325.577,00 €

+257.759,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein-/Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

100.000,00 €

+201.234,00 €

301.234,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

+260.570,00 €

260.570,00 €

Saldo Ein-/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

--100.000,00 €

-59.336,00 €

+40.664,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

32.182,00 €

+266.241,00 €

298.423,00 €

Saldo Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-32.182,00 €

-266.241,00 €

-298.423,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.483.336,00 €

+472.901,00 €

1.956.237,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

1.483.336,00 €

+472.901,00 €

1.956.237,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2025 von bisher 0,00 € auf 125.000,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beträgt 0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2025 von bisher 383.000,00 € auf 70.000,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

3.616.823,38 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

3.666.354,05 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

3.639.201,04 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

3.899.019,42 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

3.794.559,42 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

4.004.305,42 €

Niederwörresbach, den 10. Dezember 2025
Ralf Juchem, Ortsbürgermeister