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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 51/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

des Forstzweckverbandes Rhaunen

Der Forstzweckverband Rhaunen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 19.12.2025 bis einschließlich 08.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 10.12.2025
Uwe Weber, Verbandsvorsteher

Haushaltssatzung

des Forstzweckverbandes Rhaunen

für die Jahre 2026 / 2027 vom 10.12.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung und in Verbindung mit der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Rhaunen vom 09.04.1997, geändert am 18.12.2008 am 20.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

50.334,00 Euro

50.483,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

50.334,00 Euro

50.483,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

0,00 Euro

0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

50.191,00 Euro

50.340,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

50.191,00 Euro

50.340,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

auf

50.191,00 Euro

50.340,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

auf

50.191,00 Euro

50.340,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2026 auf  —  13.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2027 auf  —  15.000,00 Euro.

§ 5 Verbandsumlage

Die Umlage wird gemäß § 10 Abs. 3 der Verbandsordnung nach der reduzierten Holzbodenfläche und dem motormanuellen Holzeinschlag erhoben und 2026 auf 741 € und 2027 auf 890 € festgesetzt. Der Verlust wird auf die Verbandsmitglieder wie folgt umgelegt:

2026

2027

1. Gemeinde Bollenbach

66,94 €

80,40 €

2. Gemeinde Bundenbach

53,02 €

63,68 €

3. Gemeinde Gösenroth

54,09 €

64,96 €

4. Gemeinde Hausen

61,87 €

74,31 €

5. Gemeinde Oberkirn

48,13 €

57,80 €

6. Gemeinde Rhaunen

186,88 €

224,46 €

7. Gemeinde Schwerbach

22,41 €

26,92 €

8. Gemeinde Stipshausen

102,43 €

123,03 €

9. Gemeinde Sulzbach

145,23 €

174,44 €

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  —  1.700,31 Euro

Herrstein, den 10.12.2025
Uwe Weber, Verbandsvorsteher