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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 51/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 der Ortsgemeinde Oberkirn

aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2021.

Der Ortsgemeinderat von Oberkirn hat am 11.12.2025 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 19.12.2025 bis einschließlich 08.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Oberkirn, 11.12.2025
Alfons Klingels, Ortsbürgermeister