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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplans „Erweiterung In der Dell“ der Ortsgemeinde Breitenthal im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.02.2023 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung In der Dell“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Dies wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Durch die 2. Änderung soll die Straßenbreite an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten in einer Breite von 5,43 m angepasst werden.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, es sich um kein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, sowie kein FFH- oder Vogelschutzgebiet betroffen ist, kann die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Satzungstext und Begründung in der Zeit

vom 17.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023

während der Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht aus.

Er kann darüber hinaus über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Breitenthal „Erweiterung In der Dell“ eingesehen werden kann.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Breitenthal geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Breitenthal, 07.02.2023
Ulrich Peter, Ortsbürgermeister
(DS)