Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.02.2023 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung In der Dell“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Dies wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Durch die 2. Änderung soll die Straßenbreite an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten in einer Breite von 5,43 m angepasst werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, es sich um kein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, sowie kein FFH- oder Vogelschutzgebiet betroffen ist, kann die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Satzungstext und Begründung in der Zeit
vom 17.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023
während der Dienstzeiten
| Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht aus.
Er kann darüber hinaus über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Breitenthal „Erweiterung In der Dell“ eingesehen werden kann.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Breitenthal geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.