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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Richtlinien für die Kulturförderung

Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 folgende Richtlinien beschlossen:

Richtlinien für die Kulturförderung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

(nachstehend VG genannt)

Stand: 05.10.2022

1. Präambel

Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Offen gegenüber neuen Ideen, Inspirationen, seinen Menschen und deren Vorhaben.

Mit der Kulturförderung möchte die VG ihren angemessenen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung einer kulturellen Vielfalt leisten.

Vereine, kulturelle Gruppen und Initiativen sollen somit die Möglichkeit bekommen, mit eigenen Maßnahmen oder Projekten zur gewünschten Vielfalt des Kulturangebots beizutragen.

Zu diesem Zweck können kulturtreibende Vereine eine Förderung nach den folgenden Richtlinien erhalten.

Ziel ist die Schaffung eines vielseitigen und abwechslungsreichen Kulturangebots und das Anbieten von Kultur an verschiedenen Standorten um möglichst einen breiten Kreis der Bevölkerung daran teilhaben zu lassen.

2. Allgemeine Voraussetzungen

a)

Die Kulturförderung ist eine freiwillige Leistung der VG, die vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

b)

Gemeinnützige Vereine, deren Vereinszweck laut Satzung die Förderung von Kunst und Kultur, oder der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung ist, können gefördert werden. Der Sitz des Vereins muss im VG-Gebiet liegen.

c)

Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden.

d)

Bei besonderen Kulturprojekten können auch einzelne Künstler gefördert werden, wenn ein bestehender Verein nach 2 b/c die besondere Würdigung des Projektes schriftlich bestätigt.

e)

Der Antrag auf Förderung muss bis zum 30.09 des laufenden Jahres schriftlich bei der VG eingegangen sein.

Unberührt von diesem Antragsdatum bleiben Anträge auf Förderung durch den Spendentopf der Kreissparkasse.

3. Benutzung von Räumlichkeiten

Für die Nutzung des Sportzentrums in Niederwörresbach und der Idarwaldhalle wird ein Nutzungsentgelt, entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung, erhoben. In Einzelfällen kann ein Antrag auf Entgelterlassung gestellt werden. Die Entscheidungsbefugnis obliegt dem Bürgermeister. Der kleine Sitzungssaal der VG in 55624 Rhaunen sowie der Wappensaal der VG in 55756 Herrstein stehen für kulturelle Veranstaltungen zur kostenlosen Verfügung im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften und Benutzerordnungen.

Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt zu Veranstaltungszwecken.

Bei der Vergabe von Nutzungszeiten haben schulische Veranstaltungen und Schulsport Vorrang.

4. Nutzungseinschränkungen

Eine Nutzung der Räumlichkeiten kann durch die VG eingeschränkt oder untersagt werden, dies gilt insbesondere bei

a)

Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen

b)

Veranstaltungen, die im besonderen Interesse der VG sind

c)

aus weiteren außergewöhnlichen Gründen (z. B. Verordnungen des Landes).

5. Nutzungsbedingungen

Für jede Nutzung der Räumlichkeiten wird eine Nutzungsvereinbarung mit dem jeweiligen Nutzenden/Nutzender geschlossen.

6. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. Anmeldungen vorzunehmen und sonstige Pflichten zu beachten (z. B. GEMA etc.)

7. Versicherung

Bei Nutzungsbeginn hat der Nutzer der VG einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung und Veranstaltungsversicherung nachzuweisen.

8. Nebenkosten

Je nachdem welche Räumlichkeiten genutzt werden, kann ein im Voraus festgelegter Betrag geltend gemacht werden (Pauschale für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung etc.)

9. Zuschüsse

9.1 Jährliche Zuschüsse für jugendliche Mitglieder und Pauschalzuschüsse

Jeder Kulturverein erhält für jedes Mitglied bis zum 18. Lebensjahr einen pauschalen Zuschuss i.H. von 6,00 €.

Vereine erhalten entsprechend ihrer Mitgliederzahl einen Pauschalzuschuss von 1,00 € pro Mitglied, welches das 18. Lebensjahr erreicht hat.

Als Nachweis dienen die jährlichen Bestandsmitteilungen über die Mitgliederzahlen an die jeweiligen Verbände.

9.2 Weitere Zuschüsse

a)

Jubiläen (z.B. bei Musikvereinen)

Vereine erhalten bei Vereinsjubiläen eine Ehrung gemäß der „Allgemeinen Richtlinie für Ehrungen durch die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen“.

b)

Besondere Leistungen

In Anerkennung besonderer Leistungen

(z.B. Benefizveranstaltungen, Leistungssingen) können Geld- oder Sachzuwendungen vergeben werden. Auch hier gilt die „Allgemeinen Richtlinie für Ehrungen durch die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen“.

c)

Anschaffungen

Bei der Erst- oder Ersatzbeschaffung langlebiger Musikinstrumente, Verstärker, Liederbücher o.ä. durch Vereine in der VG, deren Kosten 2.000 € übersteigen, kann ein Zuschuss von 20 % der Gesamtkosten gewährt werden. Der Zuschuss beträgt höchstens 1.250 €. Er kann pro Verein nur einmal jährlich bewilligt werden. Nicht zuschussfähig sind die Kosten für Privateigentum, laufende Instandsetzungs-/Betriebskosten, Folgekosten.

d)

Freizeiten, Fahrten und Vereinsfeste

Die VG gewährt einen Zuschuss für Ferienfreizeiten, Vereinsfahrten etc. Zuschussberechtigt sind Jugendliche im Alter von 6 bis 25 Jahren, die in der VG wohnen und an einer Maßnahme einer auf Orts- oder Landesebene anerkannten Jugendorganisation teilnehmen und die mindestens 3 Tage und höchstens 21 Tage dauert. Zuschüsse werden gewährt bei mindestens 6 Teilnehmern und einem Betreuer.

Der Zuschuss wird in Höhe von 20 % der Gesamtkosten gewährt, jedoch nicht mehr als 500 €.

e)

Veranstaltungen mit herausragender Bedeutung

Für Veranstaltungen von herausragender Bedeutung sowie bei der Übernahme von Schirmherrschaften können Zuschüsse gewährt oder Ehrenpreise gestiftet werden (soweit nicht anders geregelt).

Einwohner der VG, die sich im kulturellen Bereich hervorragende Verdienste erworben haben, können eine ehrende Anerkennung verbunden mit einem Ehrenpreis erhalten.

Über die Zuschussbewilligung entscheidet der Bürgermeister. Er kann den zuständigen Fachbereichsleiter/in beauftragen. Zuwendungen sind spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung mit Kosten- und Finanzierungsplan bei der VG zu beantragen. Zuschussanträge zur Anschaffung neuer Geräte (Anlagen, Instrumenten etc.) sind vor der Beschaffung mit Begründung, Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan einzureichen. Die Verwendung ist nachzuweisen.

Die Förderung von Fahrten, Lagern und Freizeiten soll spätestens vier Wochen nach Durchführung der Maßnahme beantragt werden.

Dem Antrag sind beizufügen:

a)

Eine von den Teilnehmern unterzeichnete Teilnehmerliste

b)

Ein Nachweis über den Aufenthalt

c)

Bei Weiterbildungsmaßnahmen ein Programm

Die Gesamtfinanzierung muss stets gesichert sein.

Die zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel dürfen nur für den Bewilligungszweck Verwendung finden. Bei zweckfremder Verwendung ist die Rückforderung möglich.

Ein gewährter Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn nach Auszahlung des Zuschusses:

-

festgestellt wird, dass unrichtige und unvollständige Angaben angegeben wurden

-

die Veranstaltungsstätte nicht im Zeitraum der Zuschussgewährung genutzt wurde,

-

der Verein die Gemeinnützigkeit verliert

10. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 01.01.2023 in Kraft.

Herrstein, den 02.02.2023
Uwe Weber, Bürgermeister