(§ 62 Abs. 6 KWG, § 53 Abs. 2 S. 1 GemO)
über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl
der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters
am 26. März 2023
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Hottenbach hat in seiner Sitzung vom 08.02.2023 festgestellt, dass bis zum Ablauf der Einreichungsfrist
am 06.02.2023, 18:00 Uhr,
kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters findet daher nicht statt, sondern erfolgt gemäß § 53 Abs. 2 S. 2 GemO in öffentlicher Sitzung durch den Ortsgemeinderat. Diese soll - vorbehaltlich eines Bewerbers / einer Bewerberin - spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl stattfinden.