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Ausgabe 7/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Wahlbekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hottenbach

(§ 62 Abs. 6 KWG, § 53 Abs. 2 S. 1 GemO)

über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl

der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters

am 26. März 2023

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Hottenbach hat in seiner Sitzung vom 08.02.2023 festgestellt, dass bis zum Ablauf der Einreichungsfrist

am 06.02.2023, 18:00 Uhr,

kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist.

Die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters findet daher nicht statt, sondern erfolgt gemäß § 53 Abs. 2 S. 2 GemO in öffentlicher Sitzung durch den Ortsgemeinderat. Diese soll - vorbehaltlich eines Bewerbers / einer Bewerberin - spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl stattfinden.

Hottenbach, den 16. Februar 2023
gez. Christian Fuchs
Erster Beigeordneter / Wahlleiter