Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und der Nationalparkstadt Idar-Oberstein vom 25.09.1985 bzw. 03.10.1985 zur Regelung der gemeinsamen Gastschülerabrechnungen für die Beschulung von Kindern in Trägerschaft der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sowie in Trägerschaft der Nationalparkstadt Idar-Oberstein wird hiermit gemäß § 12 Abs. 5 KomZG öffentlich bekannt gemacht.
Die Gebietskörperschaften hatten in der Zweckvereinbarung sowohl die gemeinsame Nutzung als auch die Kostenverteilung geregelt.
Nunmehr wurde statt einer Zweckvereinbarung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 54 VwVfG i.V.m. §§ 72 ff des Schulgesetzes (SchulG) zur Regelung der Gastschülerabrechnungen in den Grundschulen beider Körperschaften vereinbart.
Die Aufhebung der Zweckvereinbarung wurde zum 31.12.2023 wirksam.