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Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen für die Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2024

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde vom 02.02.2024 hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 19.02.2024 bis 27.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen am Standort 55624 Rhaunen (Zum Idar 21), Zimmer 1, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 06.02.2024
Uwe Weber, Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen für das Jahr 2024 vom 06.02.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

wird noch beschlossen Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

wird noch beschlossen Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

wird noch beschlossen Euro

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

wird noch beschlossen Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

wird noch beschlossen Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

wird noch beschlossen Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

wird noch beschlossen Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

wird noch beschlossen Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

wird noch beschlossen Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

wird noch beschlossen Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

wird noch beschlossen Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

wird noch beschlossen Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

wird noch beschlossen Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

wird noch beschlossen Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

wird noch beschlossen Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

wird noch beschlossen Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

wird noch beschlossen Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

wird noch beschlossen Euro

verzinste Kredite auf

wird noch beschlossen Euro

zusammen auf

wird noch beschlossen Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf (wird noch beschlossen) Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf (wird noch beschlossen) Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.500.000,00 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Eigenbetrieb VG-Werke) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

a)

im Wirtschaftsplan Wasserversorgung

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

b)

im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

c)

im Wirtschaftsplan Freibad Idarwald

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

2. Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 6 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) -alte Fassung- erhebt die Nationalparkverbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird wie folgt festgesetzt:

die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer A auf

wird noch beschlossen %

die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer B auf

wird noch beschlossen %

die Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer auf

wird noch beschlossen %

die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf

wird noch beschlossen %

die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf

wird noch beschlossen %

die Steuerkraftmesszahl der Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG -alte Fassung- auf

wird noch beschlossen %

die Steuerkraftmesszahl der Schlüsselzuweisung A nach § 8 LFAG -alte Fassung- auf

wird noch beschlossen %

die Steuerkraftmesszahl der Schlüsselzuweisung B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG -alte Fassung- auf

wird noch beschlossen %

§ 7 Sonderumlage

Als Sonderumlage nach § 26 Abs. 2 LFAG -alte Fassung- für die Unterhaltung und Bewirtschaftung sowie die ordentlichen und außerordentlichen Zahlungen, die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten für die Kindertagesstätten wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Gesamtbetrag in Höhe von (wird noch beschlossen) Euro festgelegt, dieser wird entsprechend der Steuerkraftmesszahl, der Schlüsselzuweisung A und B –nach der alten Fassung LFAG- der beteiligten Ortsgemeinden berechnet.

§ 8 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

wird noch beschlossen Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

wird noch beschlossen Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

wird noch beschlossen Euro

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall _______ Euro (wird noch beschlossen) überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ________ Euro (wird noch beschlossen) sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in ________ Fällen (wird noch beschlossen) zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in ________ Fällen (wird noch beschlossen) zugelassen.

55756 Herrstein, den 06.02.2024
Uwe Weber
Bürgermeister