Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes wird bekannt gemacht, dass
| 1. | der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „Hügelgräberfeld Meien“ in der Gemarkung Sien, Nationalparklandkreis Birkenfeld und die dazugehörende Karte während der Zeit vom 26.02.2024 bis 25.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Zimmer 458, zur Einsicht öffentlich ausliegt; | ||
| 2. | das Grabungsschutzgebiet umfasst die Flurstücke: | ||
| Flur: 4 | Flurstücke: | 21, 100, 101, 103/1, 103/3, 105, 106, 107, 108, 109, 126 | |
| Flur: 5 | Flurstücke: | 153, 154 | |
| der Gemarkung Sien; | |||
| 3. | jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 09.04.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen oder bei der Kreisverwaltung Birkenfeld – untere Denkmalschutzbehörde –, Anregungen oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. | ||
Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes wird bekannt gemacht, dass
| 1. | der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „Hügelgräberfeld Unterste Langert“ in der Gemarkung Sien, Nationalparklandkreis Birkenfeld und die dazugehörende Karte während der Zeit vom 26.02.2024 bis 25.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Zimmer 458, zur Einsicht öffentlich ausliegt; | ||
| 2. | das Grabungsschutzgebiet umfasst die Flurstücke: | ||
| Flur: 4 | Flurstücke: | 23, 30, 69/1, 69/2, 69/3, 84, 85 | |
| der Gemarkung Sien; | |||
| 3. | jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 09.04.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen oder bei der Kreisverwaltung Birkenfeld – untere Denkmalschutzbehörde –, Anregungen oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. | ||