1. Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. In der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen bilden folgende Gemeinden jeweils einen Stimmbezirk:
| Gemeinde | Wahllokal | Barrierefreiheit |
| Allenbach | Dorfgemeinschaftshaus Hauptstraße 52 55758 Allenbach | Ja |
| Asbach | Gemeindehaus Zum Spielplatz 2 55758 Asbach | Ja |
| Bergen | Dorfgemeinschaftshaus Schulweg 3 55608 Bergen | Ja |
| Berschweiler bei Kirn | Rathaus Rathausstraße 3 55608 Berschweiler bei Kirn | Ja |
| Bollenbach | Gemeindehaus Hauptstraße 7 55624 Bollenbach | Nein |
| Breitenthal | Dorfgemeinschaftshaus Schulstraße 3 55758 Breitenthal | Ja |
| Bruchweiler | Gemeindehaus Schulstraße 12 55758 Bruchweiler | Ja |
| Bundenbach | Glückauf-Halle Schulstraße 25 55626 Bundenbach | Ja |
| Dickesbach | Gemeindezentrum Schulstraße 9 55758 Dickesbach | Ja |
| Fischbach | Gemeindehalle Hauptstraße 77 55743 Fischbach | Ja |
| Gerach | Dorfgemeinschaftshaus Ringstraße 1 55743 Gerach | Ja |
| Gösenroth | Gemeindehaus Kloppstraße 1 55624 Gösenroth | Ja |
| Griebelschied | Dorfgemeinschaftshaus Dorfstraße 2 55608 Griebelschied | Ja |
| Hausen | Gemeindehaus Hauptstraße 34 55608 Hausen | Ja |
| Hellertshausen | Gemeindehaus Lindenstraße 2 55758 Hellertshausen | Ja |
| Herborn | Königswaldhalle Hauptstraße 53 55758 Herborn | Ja |
| Herrstein | Gemeindescheune Schlossweg 20 55756 Herrstein | Ja |
| Hettenrodt | Bürgerhaus Wartenhübel 5 55758 Hettenrodt | Ja |
| Hintertiefenbach | Gemeindehaus Hauptstraße 47 55743 Hintertiefenbach | Nein |
| Horbruch | Gemeindehaus Hochscheiderstraße 7 55483 Horbruch | Ja |
| Hottenbach | Gemeindehaus Hauptstraße 14 55758 Hottenbach | Ja |
| Kempfeld | Bürgerhaus Schulstraße 6 55758 Kempfeld | Ja |
| Kirschweiler | Hans-Becker-Halle Rudolf-Opitz-Platz 2 55743 Kirschweiler | Ja |
| Krummenau | Gemeindehaus Ackerweg 8 55483 Krummenau | Ja |
| Langweiler | Gemeindehaus Kirchstraße 2 55758 Langweiler | Ja |
| Mackenrodt | Sportheim Langweg 55758 Mackenrodt | Ja |
| Mittelreidenbach | Katholisches Pfarrheim Kirchstraße 10 55758 Mittelreidenbach | Ja |
| Mörschied | Bürgerhaus Herrsteiner Straße 5 55758 Mörschied | Ja |
| Niederhosenbach | Gemeinschaftshaus Schulstraße 8 55758 Niederhosenbach | Ja |
| Niederwörresbach | Mehrzweckhalle Mühlenweg 2 55758 Niederwörresbach | Ja |
| Oberhosenbach | Dorfgemeinschaftshaus Schulstraße 3 55758 Oberhosenbach | Ja |
| Oberkirn | Gemeindehaus Gasserweg 20 55624 Oberkirn | Nein |
| Oberreidenbach | Ehemaliger Stierstall Neuer Weg 2 55758 Oberreidenbach | Ja |
| Oberwörresbach | Gemeinschaftshaus Bergstraße 1 55758 Oberwörresbach | Ja |
| Schauren | Gemeindehaus Schulstraße 6 55758 Schauren | Ja |
| Schmidthachenbach | Gemeinschaftshaus Hauptstraße 20 55758 Schmidthachenbach | Ja |
| Schwerbach | Mühle Gemeindehaus Dorfstraße 55624 Schwerbach | Nein |
| Sensweiler | Gemeindehaus Hochwaldstraße 1 55758 Sensweiler | Ja |
| Sien | Turnhalle Kirner Straße 17 55758 Sien | Ja |
| Sienhachenbach | Gemeinschaftshaus Hauptstraße 4 55758 Sienhachenbach | Ja |
| Sonnschied | Gemeindehaus Hahnenbachstraße 20 55758 Sonnschied | Nein |
| Stipshausen | Kindergarten Hauptstraße 3 55758 Stipshausen | Ja |
| Sulzbach | Gemeindehaus Hauptstraße 35 55758 Sulzbach | Ja |
| Veitsrodt | Dorfzentrum Im Bangert 11 55758 Veitsrodt | Ja |
| Vollmersbach | Bürgerhaus Hauptstraße 33 55758 Vollmersbach | Ja |
| Weiden | Bürgerhaus Hauptstraße 5 55758 Weiden | Ja |
| Weitersbach | Gemeindehaus Dorfstraße 18 55624 Weitersbach | Ja |
| Wickenrodt | Gemeindehaus Schulstraße 3 55758 Wickenrodt | Ja |
| Wirschweiler | Dorfgemeinschaftshaus Schulstraße 24 55758 Wirschweiler | Ja |
Die Ortsgemeinde Rhaunen ist in zwei Stimmbezirke aufgeteilt:
| Stimmbezirk | Wahllokal | Barrierefreiheit |
| Rhaunen I | Vereinshaus Kirchstraße 1b 55624 Rhaunen | Ja |
| Rhaunen II | Vereinshaus Kirchstraße 1b 55624 Rhaunen | Ja |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27.02.2025 bis 29.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr im Sitzungsaal der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein Rhaunen – Verwaltungssitz Herrstein, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer | |
| a) | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
| b) | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder |
| b) | durch Briefwahl |
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).