| 1. | Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 liegt mit seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO im Dienstgebäude der Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen (Verwaltungsgebäude Rhaunen, Zimmer 1 des Nebengebäudes) Zum Idar 21, 55624 Rhaunen, während der Dienstzeiten (montags bis freitags vom 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bis zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan durch den Verwaltungsrat zur Einsichtnahme aus. |
| Die Einwohnerinnen und Einwohner der der Anstalt angehörenden Gemeinden (Asbach, Bollenbach, Breitenthal, Bundenbach, Fischbach, Griebelschied, Gösenroth, Hausen, Hellertshausen, Hettenrodt, Horbruch, Hottenbach, Kempfeld, Krummenau, Oberkirn, Niederwörresbach, Rhaunen, Schauren, Schwerbach, Stipshausen, Sulzbach Veitsrodt, Weiden, Weitersbach und Wickenrodt) haben die Möglichkeit bis 13. Bis 21. Februar 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Zum Idar 21, 55624 Rhaunen, Vorschläge zum Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 und seinen Anlagen, einzureichen. Der Verwaltungsrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über den Wirtschaftsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in nicht-öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |