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Ausgabe 7/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen für die Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2026

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde vom 03.02.2026 hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 16.02.2026 bis 24.02.20326 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen am Standort 55624 Rhaunen (Zum Idar 21), Zimmer 1, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 10.02.2026
Uwe Weber, Bürgermeister

Haushaltssatzung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen für das Jahr 2026 vom 10. Februar 2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

wird noch beschlossen Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt für

zinslose Kredite auf

wird noch beschlossen Euro

verzinste Kredite auf

wird noch beschlossen Euro

zusammen auf

wird noch beschlossen Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf (wird noch beschlossen) Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf (wird noch beschlossen) Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

(wird noch beschlossen) Euro

(wird noch beschlossen) Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Eigenbetrieb VG-Werke) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

a) im Wirtschaftsplan Wasserversorgung

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

b) im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

c) im Wirtschaftsplan Freibad Idarwald

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

2.

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

a) Wasserversorgung auf

b) Abwasserbeseitigung auf

c) Freibad Idarwald auf

zusammen auf

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 6 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Nationalparkverbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird wie folgt festgesetzt:

die Steuerkraftmesszahl

der Grundsteuer A auf

die Steuerkraftmesszahl

der Grundsteuer B auf

die Steuerkraftmesszahl

der Gewerbesteuer auf

die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen

aus Gemeindeanteil an

der Einkommensteuer auf

die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen

aus dem Gemeindeanteil

an der Umsatzsteuer auf

die Steuerkraftmesszahl der

Ausgleichsleistungen nach

§ 28 LFAG auf

die Schlüsselzuweisung A

nach § 13 LFAG auf

die Zuweisung für Stationierungs-

gemeinden und für zentrale Orte

nach § 19 LFAG

§ 7 Sonderumlage

Als Sonderumlage nach § 32 Abs. 2 LFAG wird für die Kosten der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2026 ein Gesamtbetrag in Höhe von (wird noch beschlossen) Euro festgelegt.

Die Kosten setzen sich aus der Summe ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen (incl. der internen Leistungsverrechnungen) sowie der Summe der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten der Kindertagesstätten zusammen.

Zu den ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen gehören alle im jeweiligen Haushaltsjahr verbuchten Beträge mit Ausnahme der Abschreibungen, der Aufwendungen für Rückstellungen sowie der Verluste (Aufwendungen) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (incl. Wertpapiere). Ebenso finden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, die Erträge aus Abgängen von Sonderposten sowie die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen keine Berücksichtigung. Kalkulatorische Kosten bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

Werden Investitionen in den Kindertagesstätten mittels Investitionskrediten finanziert, sind die daraus resultierenden (jährlichen) Zins- und Tilgungsbeträge als Kosten und nicht die eigentliche Investitionssumme zu berücksichtigen.

Die Festsetzung der Sonderumlage erfolgt entsprechend der Steuerkraftmesszahl, der Schlüsselzuweisung A und der Zuweisung für Stationierungsgemeinden und für zentrale Orte auf die beteiligten Ortsgemeinden.

Die Abrechnung der Sonderumlage erfolgt zum Jahresende aufgrund der tatsächlichen Summe der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen (incl. der internen Leistungsverrechnungen) sowie der Summe der tatsächlich getätigten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.

§ 8 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

wird noch beschlossen Euro

Voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2022

wird noch beschlossen Euro

Voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2023

wird noch beschlossen Euro

Voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2024

wird noch beschlossen Euro

Voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2025

wird noch beschlossen Euro

Voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2026

wird noch beschlossen Euro

Voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12.2027

wird noch beschlossen Euro

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall _______ (wird noch beschlossen) überschritten sind.

§ 10 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von _________ (wird noch beschlossen) Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in ________ Fällen (wird noch beschlossen) zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in ________ Fällen (wird noch beschlossen) zugelassen.

55756 Herrstein, den 10.02.2026
Uwe Weber, Bürgermeister