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Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes

„Am Hahnenhübel“ in der Ortsgemeinde Vollmersbach

Der Ortsgemeinderat von Vollmersbach hatte in öffentlicher Sitzung am 05.07.2022 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hahnenhübel“ in der Gemarkung Vollmersbach im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB einzuleiten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18.07.2023 den § 13b BauGB als mit Europarecht unvereinbar beurteilt und entschieden, dass Freiflächen außerhalb eines Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Ortsgemeinde Vollmersbach aufgrund dieser Tatsache in seiner Sitzung am 19.12.2023 nunmehr beschlossen hat, das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB aufzuheben und eine Aufstellung eines Bebauungsplans im sogenannten Regelverfahren einzuleiten.

Das neue Baugebiet soll im nordwestlichen Bereich der Ortslage, unmittelbar angrenzend an den rechtskräftigen Bebauungsplan „Auf der Acht“, in den Gemarkungsteilen „Aufm Rothenweg“ und „Unterm Linnensteeg entstehen, die Bezeichnung „Aufm Rothenweg“ erhalten und als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ausgewiesen werden.

Der ungefähre Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem nachstehenden Lageplan zu entnehmen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Vollmersbach, 14.02.2024
Ortsgemeinde Vollmersbach
Dieter Petsch
Ortsbürgermeister (DS)