Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beabsichtigte Einziehung (Entwidmung) eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Oberkirn nach § 37 Landesstraßengesetz

Die Ortsgemeinde Oberkirn beabsichtigt zum 30.06.2024 einen Wirtschaftsweg Flur 14, Flurstück 8 für den Verkehr einzuziehen. Es handelt sich dabei um den auf dem anliegenden Plan farblich markierten Bereich.

Diese Strecke soll eingezogen werden, da hierfür kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht. Eigentümerin des Flurstücks ist die Ortsgemeinde Oberkirn.

Die Absicht zur Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Nähere Informationen sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Zimmer 460, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein oder unter 06785-792115 erhältlich.

Ortsgemeinde Oberkirn
Alfons Klingels, Ortsbürgermeister