Auf dem Friedhof von Weitersbach ist die Ruhezeit für nachfolgende Grabstätten gem. § 10 der bei Erstbelegung jeweils rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Weitersbach abgelaufen.
Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:
Einzelgrabstätte Frieda Schell
Doppelgrabstätte Reinhard und Martha Pickert
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Gräber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens
bis 15.05.2025
ordnungsgemäß zu entfernen.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Weitersbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 21 der Friedhofssatzung).
Bitte setzen Sie sich mit der Ortsgemeinde in Verbindung.