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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Aufforderung

Auf dem Friedhof von Weitersbach ist die Ruhezeit für nachfolgende Grabstätten gem. § 10 der bei Erstbelegung jeweils rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Weitersbach abgelaufen.

Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:

Einzelgrabstätte Frieda Schell

Doppelgrabstätte Reinhard und Martha Pickert

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Gräber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens

bis 15.05.2025

ordnungsgemäß zu entfernen.

Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Weitersbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 21 der Friedhofssatzung).

Bitte setzen Sie sich mit der Ortsgemeinde in Verbindung.

Weitersbach, den 10.02.2025
Ortsgemeinde Weitersbach
Marco Ripp
Ortsbürgermeister DS